Hausverkauf – was Immobilienbesitzer wissen sollten

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Beim Verkauf von Immobilien gibt es einige Fallstricke, die sich mit der richtigen Vorbereitung vermeiden lassen. Für einen reibungslosen Ablauf sollten sich Verkäufer um eine realistische Preiseinschätzung bemühen. Darüber hinaus müssen wichtige Unterlagen wie der Energieausweis unbedingt vorliegen und alle Steuern gezahlt werden.

Immobilien verkaufen

Die Immobilienpreise sind vielerorts leicht gesunken, befinden sich jedoch nach wie vor auf einem hohen Niveau, sodass es sich durchaus lohnen kann, jetzt sein Haus zu verkaufen. Wer vor einigen Jahren selbst gekauft hat, wird vermutlich immer noch Gewinn machen. Als Hausbesitzer ist es allerdings gar nicht so einfach, den Preis der eigenen Immobilie realistisch einzuschätzen. Was man selbst besitzt, bewertet man häufig wertvoller als es ist. Ein Blick auf die Angebote zu vergleichbaren Objekten kann einen ersten Eindruck davon geben, wie sich die Immobilienpreise entwickeln. Auch die Preiseinschätzung durch einen Makler kann sinnvoll sein.

Haus allein oder mit Makler verkaufen

Viele Immobilienbesitzer stehen beim Hausverkauf vor der Frage, ob sie auf eigene Faust nach Interessenten suchen oder ob sie diese Aufgabe in die Hände eines Maklers legen. Welche Variante besser geeignet ist, hängt vom individuellen Wissen über den Immobilienmarkt und natürlich von der verfügbaren Zeit ab.

Haus ohne Makler verkaufen

Ohne die Unterstützung durch einen Makler muss der Hausverkäufer alle Aufgaben von der Vermarktung bis hin zum Aufstellen des Kaufvertrages selbst durchführen. Das ist theoretisch möglich und vor allem dann machbar, wenn bereits Erfahrung in diesem Bereich vorhanden ist. Auf diese Weise kann die Maklerprovision gespart werden. Gleichzeitig bedeutet diese Vorgehensweise aber auch einen großen zeitlichen Aufwand, der nicht von jedem zu bewältigen ist. Weniger zeitintensiv kann der private Verkauf sein, wenn der Käufer von Anfang an feststeht, weil er aus dem Bekanntenkreis oder aus der Nachbarschaft stammt. In diesem Fall sollte das Haus aber auf keinen Fall unter Wert verkauft werden.

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Diese Vorteile bietet ein Makler

Wer sich an einen Makler wendet, kann von dessen Fachwissen profitieren, denn dieser kennt sich mit dem lokalen Immobilienmarkt bestens aus. Dementsprechend kann er einen realistischen Angebotspreis festlegen, der noch Spielraum für Verhandlungen lässt. Außerdem übernimmt er die Erstellung eines Exposés, die Besichtigungstermine und auf Wunsch auch das Verkaufsgespräch und die Preisverhandlungen. Sogar bei der Anschlussfinanzierung für den Kauf einer neuen Immobilie kann er behilflich sein.

Diese Unterlagen werden für den Hausverkauf benötigt

Damit das Haus überhaupt verkauft werden kann, müssen direkt mehrere Unterlagen vorliegen. Wichtig sind vor allem diese Dokumente:

  • Grundbuchauszug: Darin sind zum Beispiel die Wohn- und Wegerechte der Immobilie vermerkt. Der Auszug kann beim Grundbuchamt beantragt werden.
  • Flurkarte: Sie zeigt die tatsächlichen Grundstücksgrenzen auf und ist beim Katasteramt erhältlich.
  • Grundriss: Wenige Käufer werden eine Immobilie ohne Grundriss kaufen. Wenn dieser nicht mehr vorliegt, kann er neu angefertigt werden.
  • Energieausweis: Interessenten sollen schon bei der Besichtigung die Chance haben, den Energieverbrauch der Immobilie einzusehen. Verkäufer, die keinen Energieausweis vorlegen können, riskieren hohe Geldstrafen.
  • Baulastenverzeichnis: Hier sind die sogenannten Baulasten für das jeweilige Grundstück eingetragen. Hausbesitzer können das Verzeichnis entweder bei der Bauaufsichtsbehörde oder bei der Kreisverwaltung beantragen.

Abführen der Steuern nicht vergessen

Schon vor dem Verkauf sollten sich Immobilienbesitzer mit den möglicherweise anfallenden Steuern beschäftigen. Sie können den Erlös nämlich deutlich mindern, was beispielsweise dann relevant wäre, wenn mit dem Geld eine weitere Immobilie gekauft werden soll. Die Grunderwerbssteuer wird vom Käufer entrichtet und fällt prozentual auf den Kaufpreis an. Sie ist für den Verkäufer also nicht von Bedeutung. Allerdings muss er eventuell die sogenannte Spekulationssteuer zahlen. Diese fällt an, wenn das Haus nach weniger als zehn Jahren weiterverkauft wird. Die Spekulationssteuer wird mithilfe des individuellen Steuersatzes für die Einkommenssteuer berechnet und kann dementsprechend unterschiedlich hoch sein. Sofern eine vermietete Immobilie nach mehr als zehn Jahren weiterverkauft wird, muss die Steuer nicht gezahlt werden. Bei privat bewohnten Immobilien ist die Spekulationsfrist sogar nur drei Jahre lang.

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