Hausratversicherung für Mieter: Was muss man als Mieter beachten?

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Bild: Canva, Photocreo

Ein Großteil der Menschen in Deutschland lebt zur Miete in einer Wohnung. Die Besitzverhältnisse sowie die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter werden im Mietvertrag definiert. Kommt es nun zu Schäden aufgrund von äußeren Einflüssen oder auch durch Geschehnisse, die vom Mieter verursacht werden, steht schnell die Frage im Raum, wer bezahlt das und wie kann man sich zielführend absichern?

Was deckt die Hausratversicherung für Mieter ab?

Etwa 34 Millionen Menschen in Deutschland wohnen zur Miete in einer Wohnung oder einem Haus. Besonders hoch ist dieser Anteil selbstverständlich in den Großstädten. Hier liegt der Anteil der Mieterhaushalte wie in München etwa bei 75 Prozent. Kommt es jetzt zu einem Schaden, muss die Verantwortlichkeit geprüft werden. Bei einem Schaden am Gebäude liegt diese beim Vermieter selbst. Über dessen Gebäudeversicherung sind Schäden versichert.

Die Gebäudeversicherung des Vermieters kommt allerdings nicht für Schäden beim Mieter selbst auf, die an seinem Hausrat entstehen. Aus diesem Grund ist eine Hausratpolice sinnvoll. Sie deckt Schäden ab, die an Einrichtungsgegenständen auftrete, sofern sie durch Leitungswasser, Brand, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus oder Sturm, Blitzschlag und Hagel auftreten.

Daher ist es wichtig, für Sicherheit mit einer Hausratversicherung für Mieter zu sorgen. So schützen Menschen ihre privaten Dinge, wobei Schäden zum Neuwert ersetzt werden. Eine Verpflichtung, eine Hausratpolice zu besitzen, wie es sie etwa bei der Kfz-Versicherung gibt, besteht allerdings nicht. Dennoch ist es sinnvoll, eine solche Absicherung, wie sie von der FRIDAY Hausratversicherung für Mieter geboten wird zu nutzen, um das eigene Hab und Gut zu schützen. Schließlich kann es in einer Mietwohnung schnell zu einem folgenschweren Schaden kommen. Im schlimmsten Fall kann eine Wiederbeschaffung von Einrichtungen die eigene Existenz bedrohen. Eine genau kalkulierte Hausratversicherung ist entsprechend die praktische als auch preiswerte Absicherung für den Ernstfall.

Ist der Abschluss einer Hausratversicherung für Mieter obligatorisch?

Ein Abschluss der Hausratversicherung ist in Deutschland nicht verpflichtend. Gleiches gilt im Übrigen für die Haftpflichtversicherung. Während letztgenannte für Schäden aufkommt, welche der Versicherungsnehmer an Dritten verursacht, fokussiert sich die Hausratversicherung ausschließlich auf Schäden am eigenen Besitz, die, wie die Einbruchssicherheit am Fertighaus eine solide Ergänzung zum allgemeinen Schutz bietet.

Die häufigste Schadensursache in Deutschland ist der Leitungswasserschaden, ausgelöst durch einen Rohrbruch. Hierdurch wurden laut GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) 1,2 Milliarden Euro an Schadenssummen angehäuft. Insgesamt lag die Schadenssumme aller Hausratversicherungen im Jahr 2021 bei mehr als 2 Milliarden Euro.

Aus diesen Zahlen ist leicht abzuleiten, dass Menschen, die zur Miete wohnen, aber ebenso all jene, die über ein Eigenheim verfügen, den Schutz und die Absicherung durch eine Hausratversicherung zumindest in Erwägung ziehen sollten.

Kann der Vermieter eine Hausratversicherung von seinem Mieter verlangen?

Da es vom Gesetzgeber keine Versicherungspflicht über die Hausratversicherung gibt, dürfen Vermieter diese nicht als Bedingung in ihrem Mietvertrag einschließen. Dies gilt selbst für den Fall, dass der Wohnungsbesitzer eine bessere Absicherung der Mietpartei als Grund hierfür anführt. Eine etwaige im Vertragswerk zur Miete enthaltene Klausel ist somit ungültig. Gleiches gilt auch für den Fall, dass eine Hausratversicherung vom Vermieter bereits für die Wohnung abgeschlossen wurde.

Ferner darf, sollte eine Hausratpolice vom Eigentümer des Objekts besteht, deren Kosten nicht in den Nebenkosten erscheinen und auf den Mieter umgelegt werden. Die Mietpartei alleine entscheidet, ob und in welchem Rahmen sie die Sicherheit mit der Hausratversicherung für Mieter in Anspruch nimmt.

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