Der Hausbau schreitet gut voran, doch dann passiert es: Aufgrund eines Sturms fällt das Baugerüst um und kippt in den Garten des Nachbarn, wo es einen ordentlichen Schaden verursacht. Das Gartenhaus ist beschädigt. Vielleicht wurde auch das Auto in der Einfahrt getroffen. Die daraus resultierenden Kosten muss der Bauherr tragen, denn er haftet. Eine entsprechende Bauherrenhaftpflicht-Versicherung hält ihm den Rücken frei.
Die Bauherrenhaftpflicht schützt beim Neubau und bei Umbauten
Für Schäden, die aufgrund einer Baustelle entstehen, wird immer der Bauherr zur Verantwortung gezogen. Das gilt auch dann, wenn er eine Baufirma beauftragt. In diesem Fall teilt er sich die Haftung mit dem jeweiligen Unternehmen. Aus dem Schneider ist er aber nicht. Wer in eigener Regie baut, haftet allein. Bauherren sollten sich also in jedem Fall entsprechend absichern. Hierfür gibt es die sogenannte Bauherrenhaftpflicht. Sie greift beim Neubau sowie bei Umbauarbeiten oder Reparaturen. Auch Grabungsarbeiten sind abgedeckt. Wer also bereits stolzer Hausbesitzer ist und größere bauliche Veränderungen geplant hat, sollte sich bewusst sein, dass er dann ebenfalls als Bauherr gilt.
Was deckt die private Haftpflicht ab?
Bevor sie mit einem Tarifvergleich beginnen, sollten sich angehende Bauherren die Konditionen ihrer Privathaftpflicht anschauen. Manchmal ist das Risiko des Bauens dort bereits inkludiert. Oft gilt es aber nur für Umbauarbeiten. Wenn der private Versicherungsschutz nicht ausreicht, muss eine separate Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen werden.
Bei welchen Schäden springt die Bauherrenhaftpflicht ein?
Wann die Versicherung die Kosten für einen entstandenen Schaden übernimmt, kommt immer auf die individuellen Vertragsdetails an. Üblicherweise zahlt sie aber Schadensersatz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten aufgrund der Baustelle entstehen, und ist unter anderem in den folgenden Fällen der richtige Ansprechpartner:
- Bauschutt breitet sich bis auf den Gehweg neben der Baustelle aus und wird nicht weggeräumt. Ein Passant rutscht darauf aus, fällt unglücklich und bricht sich das Bein.
- Der Bagger fährt beim Rangieren gegen ein parkendes Fahrzeug und beschädigt es.
- Durch Unachtsamkeit auf der Baustelle kommt es zu einer Verunreinigung des Grundwassers.
- Ein Besucher stolpert auf der Baustelle und verletzt sich.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Genau wie bei einer privaten Haftpflicht gibt es auch bei der Bauherrenhaftpflicht eine maximale Versicherungssumme. Empfohlen wird eine Absicherung von mindestens drei Millionen. In Anbetracht der Tatsache, dass manche Unfälle zu hohen Folgekosten führen können, sollte eine höhere Summe in Betracht gezogen werden. Allerdings wird dann auch die Beitragszahlung höher.
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Wie teuer die Haftpflicht wird, hängt außerdem davon ab, ob eine Baufirma beauftragt oder ob das Bauvorhaben in Eigenregie durchgeführt wird. Wenn letzteres der Fall ist, müssen Bauherren mit höheren Kosten rechnen. Ebenso steigt der Preis für die Haftpflicht mit der Bausumme und mit der Versicherungsdauer. Im Verhältnis zu den anderen Kosten, die bei der Budgetplanung für den Neubau berücksichtigt werden müssen, fällt die Beitragszahlung für die Haftpflicht in der Regel aber nicht so sehr ins Gewicht.
Wie lange gilt der Schutz der Bauherrenhaftpflicht?
Bei einer privaten Haftpflicht verhält es sich so, dass sie sich zum Jahresende automatisch verlängert, wenn sie nicht gekündigt wird. Das ist bei der Bauherrenhaftpflicht anders. Sie wird für ein bestimmtes Bauvorhaben abgeschlossen und endet somit an dem Tag, an dem die letzten Arbeiten erledigt worden sind. Allerdings ist die Gesamtdauer oft auf drei Jahre beschränkt. Nach dieser Zeit sollte der Neubau also spätestens stehen. Wer ein größeres Projekt geplant hat und weiß, dass er dafür mehr als drei Jahre brauchen wird, kann bei manchen Versicherern auch eine Police abschließen, die länger schützt.
Wie sieht es mit dem Schutz für Hausbesitzer aus?
Nach Abschluss der Bauarbeiten entfällt die Absicherung durch die Bauherrenhaftpflicht. Hausbesitzer haften aber dennoch für Schäden, die von ihrem Haus oder Grundstück ausgehen. Die private Haftpflicht deckt daraus folgende Schadensersatzansprüche nicht oder nur unzureichend ab. Deswegen ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht abzuschließen. Sie kann zum Beispiel in diesen Fällen von Vorteil sein:
- Ein Dachziegel oder ein ungesicherter Blumentopf stürzt auf den Gehweg. Ein Passant erleidet eine Kopfverletzung.
- Über Nacht kam es zu Blitzeis. Der Hausbesitzer müsste eigentlich den Gehweg streuen. Er ist aber gerade im Winterurlaub und versäumt seine Räum- und Streu-Pflicht. Infolgedessen fällt ein Passant so schwer, dass er im Krankenhaus versorgt werden muss.
- Aufgrund eines nicht fachmännisch installierten Elektrogeräts in der Küche beginnt das Haus zu brennen. Der Brand greift auf die Nachbarschaft über.
- Heizöl sickert aus einem defekten Tank ins Erdreich. Das Grundwasser wird verschmutzt.