Für die meisten Bauherren wird das Unternehmen Eigenheim zum größten finanziellen Kraftakt ihres Lebens. Doch mit den reinen Baukosten ist es leider nicht getan. Wer mit dem Architekten baut, muss – bei einem Vollauftrag – mit einem Honorar von 10 bis 15 Prozent der Baukosten rechnen. Belaufen sich diese z.B. auf 200.000 Euro, werden also 20.000 bis 30.000 Euro für den Planer fällig.
Viele Bauherren kaufen deshalb beim Bauträger. Doch auch ohne Architektenhonorar summieren sich die sogenannten Nebenkosten zu einem erklecklichen Betrag. Zu diesen zusätzlichen Kostenposten gehören: Bau-/Kaufnebenkosten, Finanzierungsnebenkosten sowie Betriebskosten.
Nebenkosten beim Bau bzw. Kauf des Hauses
Schon bevor der erste Stein gesetzt ist, fällt ein erheblicher Teil der Nebenkosten an. Zum Beispiel Notargebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags fürs Grundstück und eventuell auch des Hauses. Zirka 1,5 Prozent sind hierfür zu veranschlagen. Wird das Grundstück über einen Makler gekauft, verlangt dieser auch Geld, meist sind 3 Prozent plus Mehrwertsteuer, insgesamt also 3,57 Prozent zu berappen. Je nach Region und Situation können es auch mehr sein.
Ein großer Posten, besonders wenn Grundstück und Haus vom Bauträger gekauft werden, ist die Grunderwerbsteuer, die mehrere Tausend Euro betragen kann. Der Erwerb von Grund und Haus muss im Grundbuch eingetragen werden. Auch das kostet Geld, etwa einen halben Tausender sollte man dafür auf die Seite legen.
Obwohl bis hierher schon mehrere Urlaube oder ein Auto futsch sind, ist die Aufzählung der Baunebenkosten noch nicht beim Ende angelangt. Denn während der Bauzeit fallen Kosten für Strom, Wasser, Gas und Anschluss an die Kanalisation an. Dazu kommen Gebühren für die Vermessung des Grundstücks, Baugenehmigung, Erschließung, Abfuhr von Erde sowie die Kosten für Bauversicherungen.
Nebenkosten bei der Finanzierung
Auch die Finanzierungsnebenkosten können erheblich ins Gewicht fallen. Bauherren brauchen in der Regel ein Darlehen. Dafür fallen nicht nur Zinsen an. Die Kreditinstitute wollen ihr Risiko minimieren und lassen sich deshalb als Sicherheit im Grundbuch eine sogenannte „Grundschuld“ eintragen. Die Gebühr hierfür trägt der Bauherr/Kreditnehmer. Je nach Geldgeber kommen noch Bearbeitungsgebühren hinzu, die mit bis zu einem Prozent der Darlehenssumme erheblich ins Gewicht fallen können. Ruft ein Bauherr das Darlehen nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ab, fallen Bereitstellungszinsen, Teilauszahlungszuschläge oder Nichtabnahmegebühren etc. an. Wird ein Bausparvertrag abgeschlossen, wird ebenfalls eine Gebühr fällig.
Laufende Kosten nicht vernachlässigen
Nach dem Einzug die Türe zumachen und Ruhe haben? Leider nein, denn auch das Wohnen in den eigenen vier Wänden kostet. Bis vor ein paar Jahren brauchten Neu-Eigenheimer fast immer mehr Geld für Heizenergie und Strom als in der alten Wohnung. Seit der Gesetzgeber jedoch die Vorschriften in Sachen energieeffizientes Bauen erheblich verschärft hat und seit viele Photovoltaikanlagen auf Hausdächern Strom produzieren, freuen sich viele Häuslebesitzer über sehr niedrige Heiz- und Stromkosten. Freilich müssen Bauherren zuvor entsprechend mehr investieren und einen höheren Kredit aufnehmen!
Aber auch ohne hohe Heizkosten- und Stromrechnungen verursacht ein Haus erhebliche laufende Kosten. Diese müssen zusätzlich zur Darlehensrückzahlung aufgebracht werden. Regelmäßig flattert der Grundsteuerbescheid der Gemeinde ins Haus. Die Höhe der Steuer variiert stark, weil sie vom Hebesatz der Gemeinde und von der Größe des Anwesens abhängt. Hinzu kommen Kosten des täglichen Lebens: Müll, Wasser, Abwasser, Schornsteinfeger, eventuell Niederschlagsgebühren für versiegelte Flächen.
Die Grundsteuererklärung müssen Immobilieneigentümer in Deutschland seit 2022 beim Finanzamt einreichen. Dies ist Teil der Grundsteuerreform, die eine Neubewertung aller Grundstücke und Gebäude vorsieht. Die Erklärung dient dazu, den sogenannten Grundsteuerwert zu ermitteln. Die Fristen für die Abgabe der Grundsteuererklärung sind dabei ebenso zu beachten wie die Tatsache, dass Versäumnisse zu Nachzahlungen und Säumniszuschlägen führen können. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig mit den Details der Grundsteuererklärung auseinanderzusetzen oder gegebenenfalls fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Nicht zu vernachlässigen sind die Versicherungen. Eine Wohngebäudeversicherung ist ebenso erforderlich wie eine Haus- und Grundstücksbesitzer-Haftpflicht. Und die Hausratversicherung muss den neuen Räumlichkeiten angepasst werden, damit keine Unterversicherung droht.
Nicht zu vergessen: Auch das schönste Haus kommt in die Jahre. Deshalb sollten die stolzen Hausbesitzer von Beginn an Rücklagen bilden. Pro Quadratmeter Wohnfläche sollten es im Monat fünfzig Cent bis ein Euro sein.