Nachdem der Bauherr den passenden Architekten gefunden hat, gilt es, die Geschäftsbeziehung durch einen Architektenvertrag richtig abzusichern. Gegenstand ist die Leistungserbringung des Architekten sowie dessen Vergütung.
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 ja  | 
 nein  | 
| Genaue Bezeichnung des Projekts | ||
| Vorläufige Einstufung der Honorarzonen (Schwierigkeitsgrad) | ||
| Festlegung der vom Architekten zu übernehmenden Leistungsphasen | ||
| Honorarsatz | ||
| Eventuelle Zuschläge (z. B. Umbauzuschlag oder Modernisierungszuschlag) | ||
| Ermittlung der anrechenbaren Kosten (als Grundlage für die Honorarberechnung) | ||
| Fälligkeit der Honorarforderungen | ||
| Festlegung der Bauzeit | ||
| Erstattung von Nebenkosten (Portokosten, Telefongebühren, Kopierkosten etc.) | ||
| Einschaltung von Sonderfachleuten (z. B. Bodengutachter, Tragwerksplaner oder Landschaftsarchitekt)  | 
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| Umfang der vom Architekten unterhaltenen Haftpflichtversicherung | ||
| Umfang und Dauer der Gewährleistung | 






