Der Artikel beschreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches zum Klimaschutz beitragen soll, indem die Nutzungsdauer fossiler Heizungen beschränkt wird. Es gibt Sonderregelungen und Ausnahmen im GEG. Eine Prüfung durch Fachleute ist erforderlich, um sicherzustellen, dass Wärmepumpen effizient arbeiten und die Umweltauswirkungen minimiert sind. Zudem wird ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage empfohlen. Der GEG unterscheidet zwischen Anforderungen an Neu- und Bestandsgebäude sowie an Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung. Eine 65-Prozent-EE-Vorgabe für neu eingebaute Heizungsanlagen wird ab dem 1. Januar 2024 gelten. Der Artikel beschreibt auch die Erfüllungsmöglichkeiten für die Pflicht des Eigentümers und welche Maßnahmen erforderlich sind, um den vollständigen Wärmebedarf eines Gebäudes zu decken.
Dieser Artikel beantwortet folgende Fragen:
Was sind die wichtigsten Änderungen durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Müssen alle Eigentümer von Bestandsimmobilien ihre Gebäude energetisch sanieren? Wenn ja, bis wann?
Welche Überprüfungen sind eine Voraussetzung für die Einhaltung des GEG?