Heizungsgesetz gestoppt: was tun?

Heizungsgesetz-towfiqu-barbhuiya-unsplash-Fragezeichen.
Bild: Unsplash, Towfiqu Barbhuiya

Der Verband Privater Bauherren (VPB) befürwortet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die zweite und dritte Lesung zur Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundestag zu pausieren. Das Gericht möchte prüfen, ob das Gesetzgebungsverfahren rund um das als Heizungsgesetz bekannte Vorhaben, die Beteiligungsrechte der Bundestagsabgeordneten verfassungswidrig beeinträchtigt hat. Der Verbraucherschutzverband rät privaten Bauherren in Anbetracht der anhaltenden Unsicherheit, die Zeit zu nutzen und keine überstürzten Entscheidungen zu treffen.

Die groß diskutierte Novelle wird, sobald sie dann mal in Kraft tritt, erhebliche Auswirkungen auf private Eigentümer*innen und Bauherr*innen haben. Die Unsicherheit unter den privaten Eigentümer*innen hatte bereits in den letzten Monaten zugenommen. Nun deutet sich jedoch an, wie die Wärmeversorgung im Kontext der nationalen und europäischen Bemühungen zur Verbesserung der Energieeffizienz gesetzlich geregelt werden soll. Wichtige Information: Im Vorfeld zur Austauschpflicht und einer teilweisen Einführung der Nutzung von erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung von Wohnungen, soll zunächst eine kommunale Wärmeplanung angestrengt werden.

Anforderungen im Neubau steigen weiter

Aber auch hier ist das erforderliche Gesetz noch in Arbeit. Es steht fest, dass die Bedingungen im Neubau weiter verschärft werden – ab dem Jahr 2030 sollen private Neubauten nur noch als Null-Emissions-Gebäude gebaut werden. Wer einen Altbau besitzt, muss diesen mindestens auf das Niveau der Energieeffizienzklasse E sanieren. Hierunter fielen in Deutschland etwa 15 Prozent aller Gebäude. Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des Verbands Privater Bauherren rät privaten Bauherr*innen angesichts dieser Situation einen kühlen Kopf zu bewahren, sich zu umfassend zur eigenen Situation zu informieren. Denn hier ist immer das individuelle Wohngebäude von Bedeutung und es können sich je nach Lage bestimmte Möglichkeiten eröffnen.

Neben dem komplexen Gesetzgebungsverfahren und der unbeständigen Förderung gibt es viele weitere Schwierigkeiten: Preisentwicklungen, Verfügbarkeit von Handwerker*innen und Baustoffen.

„Die Bundesregierung selbst verweist in Ihrer Antwort zur Problematik der einkommensschwächeren Immobilieneigentümer schon auf die Härtefallregelung des GEG. Die Flut neuer Verpflichtungen für den privaten Eigentümer und die mangelnde Finanzierungsperspektive mögen demotivierend scheinen. Aber nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wurde“, sagt Verbraucherschützerin Merzyn.

Es ist weiterhin wichtig, nicht aufzugeben. Der zentrale Bestandteil des Vermögens muss geschützt werden. Hier sind Instandhaltung und Sanierung elementar. Beides ist für alle Wohngebäude wichtig, unabhängig von sich entwickelnden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Wo es voraussichtlich keine kommunale Wärmeplanung geben wird, kommen die GEG-Pflichten früher zum Einsatz. Wenn trotz kommunaler Wärmeplanung aller Voraussicht nach keine Anbindung an ein Fernwärmenetz erfolgen wird, muss eine gebäudeindividuelle Lösungsvarianten her – es sei denn, es werden ausnahmsweise quartierbasierte entwickelt. Hier gilt: nicht abwarten oder resignieren. Beginnen Sie sofort, sich detaillierte Informationen zu beschaffen, um über Alternativen Bescheid zu wissen und alles genau abzuwägen.

Der VPB rät, finanzielle Rücklagen zu bilden

Der Verband Privater Bauherren hält angesichts der GEG-Novelle zum Sparen an. Schließlich erhöhen steigende Zinsen nicht nur Kredite, sondern sorgen auch dafür, dass der Wertverlust beim angesparten Instandhaltungs- und Sanierungsvermögens durch Inflation verringert wird.

Merzyn empfiehlt privaten Bauherr*innen und Immobilieneigentümer*innen, in Zusammenarbeit mit Expert*innen einen individuellen Sanierungsplan zu erstellen oder, falls bereits vorhanden, in Absprache mit Fachpersonal upzudaten. Wichtig ist in dem Zusammenhang ein planmäßiges Vorgehen, das Erzeugen von Synergieeffekten und die Schaffung vieler Möglichkeiten für eine zukünftige Umsetzung.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.

Warenkorb
Scroll to Top