Ab 2016 müssen Häuser noch sparsamer sein

Energiesparverordnung
Foto: Fotolia-Alexander Raths

Auch wenn einige Verbände versucht haben, mit Hinweis auf die Flüchtlingskrise und den Mangel an günstigem Wohnraum die anstehende Verschärfung der geltenden Energie-Einsparverordnung noch abzuwenden – es bleibt dabei: Zum 1. Januar 2016 gelten wie geplant die erhöhten energetischen Anforderungen an Neubauten. (Stand: Dezember 2015)

Zur Erinnerung: Seit dem 1. Mai 2014 gilt für Gebäude die Energie-Einsparverordnung (EnEV) 2014. Schon damals wurde festgesetzt, dass die energetischen Anforderungen erst zwei Jahre später nennenswert erhöht werden sollen. 2016 tritt also keine neue Verordnung in Kraft, sondern lediglich eine schon damals beschlossene Novellierung der EnEV 2014.

Für alle neue Wohnhäuser, deren Bauanträge ab 1. Januar 2016 eingereicht werden, gelten strengere Anforderungen an die energetische Qualität der Gebäudehülle (Dämmung) und den maximal zulässigen Primärenergiebedarf. Der zulässige Höchstwert für den Jahres-Primärenergiebedarf sinkt um 25 Prozent, während der Wärmeschutz der Gebäudehülle um circa 20 Prozent verbessert werden muss. Kurz: Neubauten sollen weniger Energie verbrauchen und weniger Energie verlieren, also besser gedämmt sein.

Wird ein Haus dadurch zwangsläufig teurer?

Ja und nein: Wer sich vor der Verschärfung nur an Mindeststandards orientiert hat, muss eventuell mehr Dämmung einplanen, aber im traditionell hoch gedämmten Holzfertigbau ist das praktisch kein Thema. Die Häuser haben hier auch vorher schon die Anforderungen erfüllt oder sogar weit überschritten.

Für den Primärenergiebedarf eines Hauses wiederum ist die wichtigste Stellschraube die Wahl der Heiztechnik. Die muss keineswegs aufwendiger werden. Mit der Novellierung der EnEV wird nämlich beispielsweise auch der sogenannte Primärenergiefaktor für Strom reduziert, womit die Politik auf einen immer klimafreundlicheren Strommix reagiert. Das heißt, Häuser die über eine elektrische Wärmepumpe beheizt werden, stehen ab 2016 rechnerisch deutlich besser da.

Da im Fertigbau ohnehin gut gedämmt wird und oft eine Wärmepumpe zum Standard gehört, sind hier also keine Preissteigerungen aufgrund der EnEV notwendig. Für den sozialen Wohnungsbau mag das anders aussehen, weswegen die Schreckensmeldungen, Bauen würde bis zu 10 Prozent teurer werden, sicher nicht ganz aus der Luft gegriffen sind.

Neue Förderung ab April 2016

Das seit 2009 von der KfW geförderte Effizienzhaus 70 entfällt. Weiter im Angebot bleiben die beiden Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55 und 40. Dazu kommt ab dem 1. April 2016 das Effizienzhaus 40 Plus. Besonders an diesem neuen Standard ist, dass ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs unmittelbar am Gebäude erzeugt und gespeichert wird. Er gilt für Häuser, die mittels einer Photovoltaik-Anlage, kleiner Windkraftanlage oder einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage Strom erzeugen, der in einer Batterie gespeichert und vorrangig selbst genutzt wird.

Auch bietet die KfW ab dann für das KfW-Effizienzhaus 55 ein vereinfachtes Nachweisverfahren an, das „KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten“. Werden bestimmte U-Werte eingehalten und mit einer vordefinierten Heizungsanlage kombiniert, ist ein rechnerischer Nachweis nicht mehr notwendig.

Gefördert wird über besonders zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse. Zum 1. April 2016 erfolgt eine Erhöhung des Förderkreditbetrages von 50.000 auf 100.000 Euro je Wohneinheit, außerdem wird eine 20-jährige Zinsbindung eingeführt. Weitere Vorteile bietet die Möglichkeit von kostenlosen Sondertilgungen.

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