Bauherr*innen aufgepasst: KfW-Förderprogramme wieder verfügbar!

Förderung Kfw ab 20.Februar
Bild: Canva, stockyme

Wir haben gute Nachrichten für alle, die den Traum vom eigenen Haus verwirklichen möchten: Ab Dienstag, den 20. Februar 2024, sind zahlreiche KfW-Förderprogramme für den Bau und die Sanierung wieder zugänglich. Aber auch Bauvorhaben, die unter die Kategorie Nichtwohngebäude oder genossenschaftliches Wohnen fallen, erhalten ab jetzt wieder Unterstützung.

Die folgenden Programme stehen ab sofort wieder zur Verfügung:

  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
  • Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)
  • Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498/499)
  • Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
  • Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)

Besonders interessant für (zukünftige) Bauherr*innen ist das KfW-Programm “Klimafreundlicher Neubau”. Jedoch ist das Budget vorerst auf 762 Millionen Euro begrenzt. Angesichts dieser Budgetbeschränkung raten wir allen Interessierten, ihre Förderanträge möglichst bald zu stellen.

Diese Programme werden mit Mitteln aus dem Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen finanziert und bieten finanzielle Unterstützung für Projekte, die auf Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und die Förderung gemeinschaftlichen Wohnens abzielen. Nach einer vorübergehenden Pause aufgrund einer Haushaltssperre und der Erschöpfung der Bundesmittel Ende 2023, ist dies eine willkommene Nachricht für alle, die auf diese Förderungen gewartet haben.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Programmen und Hinweise zur Antragstellung findest du unter anderem auf der Website des Bundesbauministeriums.

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