Förderchancen beim Hausbau: Riester, KfW und BAFA

Mit staatlicher Unterstützung ins Eigenheim – das kann sich richtig lohnen. Allerdings braucht es eine umsichtige Vorbereitung, damit alles zusammenpasst. Die Fördermöglichkeiten für angehende Immobilienbesitzer ruhen im Prinzip auf vier Säulen: staatliche Riester-Förderung, Förderdarlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie Förderdarlehen der Landesbanken in den einzelnen Bundesländern. Die zuletzt genannte Säule ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, weshalb dieser Beitrag in erster Linie die anderen drei bundesweit einheitlich geltenden Säulen genauer betrachtet. Die Landesförderung soll an dieser Stelle nur der Vollständigkeit halber erwähnt werden.

Wohn-Riester 2020: Voraussetzungen, Zulagen, Funktionsweise

Das Ziel eines Riester-Bausparvertrags ist, mithilfe der geförderten Ansparsumme im Anschluss ein zinsgünstiges Bauspardarlehen aufzunehmen. Um den staatlichen Vorteil beanspruchen zu können, muss der Bausparvertrag eine spezielle Riester-Zertifizierung aufweisen. Wie hier erklärt, liegt die jährliche Grundzulage bei 175 €, die maximal mögliche Gesamtzulage gibt es für Familien, die von insgesamt 950 € profitieren können. Und so sehen die Zulagen von Wohn-Riester im Überblick aus:

Zulagenart Single (mit Kind) Ehe-/Lebenspartnerschaft Familie, 1 Kind Familie mit 2 Kindern
Grundzulage 175 € 2 x 175 €
= 350 €
2 x 175 € = 350 € 2 x 175 €
= 350 €
Bonus (< 25 J.) 200 €   —   —   —
Kinderzulage (Kinder ab Jg. 2008) 300 €   — 300 € 2 x 300 €
= 600 €
Gesamt max. 675 € 350 € 650 € 950 €

Abweichend vom obigen Schema gibt es für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, eine maximale Zulage von 185 €. Ein Single, der älter als 25 Jahre ist, profitiert nicht von dem einmaligen Starterbonus in Höhe von 200 €. Ohne Kinder fällt auch die Kinderzulage weg, so dass 175 € für einen Single ohne Kind übrigbleiben.

Wer kann einen Riestervertrag abschließen?
In den Genuss von Wohnriester kommen nur diejenigen, die förderberechtigt sind. Der Staat hat dafür klare Grenzen gesetzt. Zu den Förderberechtigten gehören diese Personengruppen:

  • in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte
  • Beamte
  • in eingeschränktem Maße: Frührentner, Eltern in Elternzeit, Arbeitslosengeldbezieher
  • Ehepartner/eingetragener Lebenspartner eines Förderberechtigten, wenn der unmittelbar Förderberechtigte mindestens 60 € in einen Riestervertrag einzahlt und der Partner ebenfalls einen Riestervertrag führt.

Wozu kann der Riestervertrag verwendet werden?
Grundsätzlich ist ein Riester-Bausparvertrag dafür konzipiert, Wohneigentum zu erschaffen. Vertragsinhaber können das Geld für den Bau oder Kauf oder für den altersgerechten Umbau einsetzen. Auch kann das Geld zur Tilgung oder zur Umschuldung eines anderen Immobilien-Darlehens Verwendung finden.

Achtung: Neue Förderrichtlinien

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat erneut ihre Förderbedingungen geändert. Bei der KfW wurde die Kreditförderung von Einzelmaßnahmen gestrichen, außerdem fiel die Zuschuss-Förderung für das Effizienzhaus dem Rotstift zum Opfer. Stand: Juli/August 2022.

KfW: Förderkredite mit und ohne Tilgungszuschuss

Die KfW vereint unter ihrem Dach eine ganze Reihe von Programmen für den Neubau einer Immobilie oder für Bestandsimmobilien. Förderungen für einen Neubau sind in drei Sparten unterteilt, nämlich in den Kauf einer neuen Immobilie, den Bau einer eigenen Immobilie und den Bau eines Hauses nach KfW-Effizienzhaus-Standards.

Neue Immobilie kaufen oder bauen

  • Beim Kauf einer neuen Immobilie, die dem KfW-Effizienzhaus-Standard entspricht, profitieren Käufer von einem zinsgünstigen Darlehen mit Tilgungszuschuss (Kredit 153). Je nach Ausbaustufe des Hauses schwankt der Zuschuss zwischen 15 % und 25 %.

    Beispiel: Beim Bau eines KfW-Effizienzhauses 40+ fließen 25 % der aufgenommenen Kfw-Kreditsumme, maximal 30.000 €. Bei einem KfW-Effizienzhaus 55 beträgt der Tilgungszuschuss 15 % der aufgenommenen KfW-Darlehenssumme, jedoch höchstens 18.000 €.
  • Für die Beratungsleistung eines Experten, der den energieeffizienten Ausbau begleitet, schießt der Staat bis zu 4000 € hinzu. Dieses Programm, das bei der KfW unter der Nummer 431 läuft, kann nur in Kombination mit den Programmen 151, 152, 153 oder 430 genutzt werden.
  • Als Allroundkredit greift zusätzlich das KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124). Hier können bis zu 100.000 € Kredit aufgenommen werden. Das Geld dient dazu, den Kaufpreis sowie Nebenkosten (Notarrechnung, Maklergebühren, Grunderwerbsteuer) zu bezahlen.
  • Wer Genossenschaftsanteile erwerben will, kann dies mit maximal 50.000 € (Kredit 134) zu geringen Zinssätzen finanzieren.
  • Auch beim Kauf eines neuen Hauses kann ein zinsgünstiger Kredit (270) für erneuerbare Energien, zum Beispiel für den Kauf einer Photovoltaikanlage, Biogas oder für Brennstoffzellen und anderes mehr beansprucht werden.
  • Für Häuslebauer oder Käufer mit Kind (Alleinerziehend oder zwei Elternteile) steht zusätzlich das Baukindergelt zur Verfügung (Zuschuss 424). 12.000 € insgesamt sind in diesem Rahmen maximal erhältlich.

Bestandsimmobilie finanzieren

Für den Kauf oder die Sanierung einer bestehenden Immobilie können die Programme 151,430 und 431 beansprucht werden.

  • Der Kredit Energieeffizient sanieren – Kredit (151) bietet ein Darlehen von maximal 120.000 € für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder aber 50.000 € für Einzelmaßnahmen an, wie zum Beispiel den Einbau neuer Fenster oder eine neue Dacheindeckung. Mit dem Geld kann auch bereits sanierter Wohnraum gekauft werden. Der Tilgungszuschuss beträgt maximal 48.000 €
  • Ein Investitionszuschuss von 48.000 € für die Sanierung oder 10.000 € für Einzelmaßnahmen lässt sich über das Programm Energieeffizient sanieren – Investitionszuschuss (430) erreichen.
  • Wie oben bereits beschrieben können weitere Zuschüsse für die Kosten eines Energieeffizienzexperten (431) in Höhe von maximal 4000 € beantragt werden.
  • Das Wohneigentumsprogramm (124) und das Baukindergeld (Zuschuss 424) sind ebenfalls für Käufer einer Bestandsimmobilie erhältlich.

BAFA-Förderung

Beim BAFA sind Zuschüsse für Investitionen in erneuerbare Energien zu haben, also zum Beispiel die Investitionen in einer Heizungsanlage mit innovativer Technik. Die umfassenden Details sind hier zu finden. Grundsätzlich fließen Zuschüsse für Neubauten und für bestehende Gebäude für folgende Systeme:

  • Solarthermieanlagen
  • Biomasseanlagen
  • effiziente Wärmepumpenanlagen
  • Hybridheizungen
  • „Renewable Ready“ Gas-Brennwertheizungen

„Renewable Ready“ bedeutet, dass die Gas-Brennwertheizung so vorbereitet ist, dass sich zu einem späteren Zeitpunkt weitere Technik anschließen lässt, die erneuerbare Energien nutzt (z. B. der Anschluss von Solarthermie-Anlagen).

Außerdem gibt es eine Austauschprämie für alte Ölheizungen, soweit die Austauschpflicht nicht im aktuellen Gebäudeenergiegesetz verankert ist. Die Fördersätze liegen Stand Juli 2022 bei maximal 35 % bezogen auf die förderfähigen Kosten. Zu den förderfähigen Kosten gehören die Anschaffungskosten für die neue Heiztechnik, die Kosten für die Installation und Einstellung der Anlage und für weitere Maßnahmen, die im direkten Zusammenhang mit der Neuinstallation stehen. Das könnte zum Beispiel die Entsorgung der Altanlage sein, der hydraulische Abgleich, das Herstellen von Wanddurchbrüchen, Erdbohrungen und anderes mehr. So sind bis zu 120.000 Euro bei einem Tilgungszuschuss in Höhe von fünf Prozent möglich.

Tipp: Vorausschauend an die Immobilienfinanzierung herangehen

Die Immobilienfinanzierung sollte langfristig vorbereitet werden, damit ein Optimum an Zuschüssen herausgeholt werden kann. So ist es ratsam, weit im Vorfeld einen Wohn-Riestervertrag abzuschließen und anzusparen, damit ein zinsgünstiges Bauspardarlehen aufgenommen werden kann.

Je nachdem, ob eine eigene Immobilie gebaut oder eine bestehende Immobilie gekauft oder modernisiert werden soll, lassen sich aus dem breiten Angebot der staatlichen Förderprogramme die passenden zusammenstellen.

  • Erste Wahl sind dabei die Förderkredite 151 und 153, weil sie hohe Tilgungszuschüsse bereithalten.
  • Die Gesamtfinanzierung sollte so aufgestellt sein, dass Investitionen in die Technik für erneuerbare Energien gesondert ausgewiesen werden. Dann ist es unkompliziert möglich, die passenden Förderkredite, wie zum Beispiel „Energieeffizient sanieren“ oder „Energieeffizient bauen“ sowie die Zuschüsse vom BAfA, für ausgewählte Technik passend zu kombinieren.

Tipp: Wer sich von einem Energieexperten (Zuschussantrag nicht vergessen!) in Sachen Energieeffizienz beraten lässt, kann sich von diesem dabei helfen lassen, die passenden Förderprogramme in Punkte Energie zusammenzustellen. Energie-Effizienzexperten kennen sich in der Regel mit diesen speziellen Fördermöglichkeiten aus, die an die zentralen technischen Details der Energieeffizienztechnik anknüpfen und von Privatpersonen beansprucht werden können. Mit diesem praktischen Fachwissen gelingt es in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Finanzierungsberater leichter, die optimale Gesamtfinanzierung für das Traumhaus zu konzipieren.

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