Wer sein Eigenheim bereits vor einigen Jahren gebaut hat und aktuell damit beschäftigt ist, die Finanzierungssumme an seinen Kreditgeber zurückzuzahlen, dürfte aktuell etwas neidisch auf jüngere Bauherren blicken. Denn die Zinsen liegen auf einem historisch niedrigen Niveau. Mit anderen Worten: Heute lassen sich Häuser günstiger finanzieren als noch vor einigen Jahren. Trotzdem gibt es Wege, auch bei bestehendem Kreditvertrag von den aktuellen Niedrigzinsen zu profitieren.

Umschuldung ohne Kosten: Ist das möglich?

Wahrscheinlich dürfte jede Baufinanzierung, die vor der Festsetzung der Niedrigzinspolitik durch die EZB abgeschlossen wurde, im Vergleich mit heutigen Baukreditverträgen im Zins- und Kostenvergleich schlechter abschneiden. Wer sich beispielsweise auf dem Kreditportal Bon-Kredit nach einem Immobilienkredit umschaut, erhält Zinsangebote, die vor gar nicht allzu langer Zeit undenkbar gewesen wären. Dies dürfte für jeden jungen Eigenheimbesitzer Grund genug sein, sich mit einer möglichen Umschuldung seiner Baufinanzierung zu beschäftigen. Prinzipiell heißt dies nichts anderes, als eine alte Kreditschuld vorzeitig durch einen neuen kostengünstigeren Kredit auszugleichen.

Die gute Nachricht dabei ist: Rein rechtlich haben Kreditnehmer jederzeit das Anrecht, den noch fälligen Rückzahlungsbetrag auf einen Schlag zu begleichen. Doch im Regelfall entstehen dadurch Kosten, die fast immer so hoch ausfallen, dass sich der potentielle Kostenvorteil durch die Niedrigzinsen eines neuen Kredits in sein Gegenteil verkehrt. Banken haben nämlich das Recht, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zu erheben.

Doch es gibt auch Voraussetzungen, in denen eine Umschuldung gänzlich ohne Kosten erfolgen kann. Hier stehen Kreditnehmern gleich zwei Optionen zur Wahl, die im individuellen Fall zu überprüfen sind.

Kostenlose Umschuldung – Möglichkeit 1: Kreditvertrag ist älter als 10 Jahre

Per Gesetz, konkret in §489 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), ist festgelegt, dass Kreditnehmer nach exakt zehn Jahren das Recht haben, einen Kreditvertrag mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zu kündigen – und das kostenfrei.

Kostenlose Umschuldung – Möglichkeit 2: Sollzinsbindung läuft vertraglich aus

Im Baukreditvertrag haben Sie ursprünglich selbst festgelegt, wie lange Ihre Sollzinsbindung laufen soll. Grundsätzlich ist dies immer eine schwierige Entscheidung, da zu bewerten ist, wie sich das Zinsniveau in den kommenden Jahren entwickelt.

Sowohl die Bank als auch Sie selbst müssen de facto spekulieren und auf diese Weise die Vertragsmodalitäten beeinflussen. Für gewöhnlich haben Sie die Wahl zwischen einer Zinsbindung von 5, 10, 15, 20, 25 oder gar 30 Jahren. An diese sind Sie dann aber unveränderlich gebunden.

Läuft diese Zinsbindung aber aus und ist die Finanzierung noch nicht abgeschlossen, was in der Regel immer der Fall ist, müssen Sie sich folgerichtig um eine Anschlussfinanzierung kümmern. Und hier haben Sie die Wahl, ob Sie die bestehende Finanzierung bei Ihrer derzeitigen Bank fortsetzen, man spricht von einer Prolongation, oder ob Sie zu einer neuen Bank wechseln und neue Konditionen aushandeln. Die Wahl dürfte hier fast immer klar sein.

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