Achtung Baustelle!

Hausbau Helden Achtung Baustelle!
Foto: Envato Elements/sergign

Der Baugrund ist gekauft, bald fahren Bagger und Co auf: Der „Traum vom Hausbau“ beginnt. Aber auch auf der eigenen Baustelle lauern Gefahren oder andere unliebsame Überraschungen. Um von Anfang bis Ende der Bauzeit vor Schadensersatzforderungen oder Verlusten durch Schäden sicher zu sein, sollten sich Bauherren rechtzeitig um den Abschluss der entsprechenden Versicherungen kümmern. Diese belasten – wenn sie richtig in das Budget eingeplant werden – kaum, und bieten einen wichtigen finanziellen Rettungsschirm, sollte wirklich etwas passieren.

Haftpflichtversicherung – für wen?

Experten empfehlen, bereits für das unbebaute Grundstück eine Haftpflichtversicherung (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung) abzuschließen. „Der Eigentümer haftet nämlich dafür, wenn ein Dritter auf dem Grundstück zu Schaden kommt – auch wenn die Fläche noch frei ist und keine Arbeiten begonnen haben“, erklärt Mathias Both, Leiter Produkt- und Marktmanagement bei der HDI-Gerling Versicherung.

Der nächste Schritt sollte laut Both der notwendige Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung sein, die die gesamte Bauzeit absichert. Diese bietet Versicherungsschutz beispielsweise dann, wenn Personen auf der Baustelle zu Schaden kommen oder Gegenstände Fremder durch die Bauarbeiten beschädigt werden. Und das sogar, wenn der Bauherr – oder ein Dritter – auf der Baustelle möglicherweise grob fahrlässig handelt. „Wichtig ist, auf die Höhe der Deckungssumme zu achten: Mindestens zwei bis drei Millionen Euro sollte diese für Personen- und Sachschäden betragen“, unterstreicht der Experte. Mit Fertigstellung des Hauses empfiehlt er den Abschluss einer Privaten Haftpflichtversicherung, mit Versicherungsschutz für Ein- und Zweifamiliengebäude.

Eine weitere wichtige Absicherung für Bauherren ist die Bauleistungsversicherung. Diese dient dazu, Bauleistungen sowie bereits verbaute Baustoffe oder Bauteile zu ersetzen, sollten diese während der Bauzeit unvorhergesehen, trotz vorschriftsmäßiger Bauweise, Schaden nehmen. Das ist etwa bei höherer Gewalt (beispielsweise Sturm oder Hochwasser), bei Diebstahl oder Vandalismus der Fall. Die Bauleistungsversicherung greift allerdings nicht bei einem Brand. Um sich vor den Folgen eines Feuers auf der Baustelle zu schützen, ist eine Feuerrohbauversicherung notwendig.

Mathias Both erklärt: „Diese muss ein Bauherr in der Regel bei der Bank vorlegen, wenn er eine Finanzierung erhalten will.“ Die Feuerrohbauversicherung ist in der auch bei Eigenfinanzierung anzuratenden Wohngebäudeversicherung enthalten und geht nach Fertigstellung des Hauses nahtlos in diese über. Die Feuerrohbauversicherung zahlt bei Schäden, die durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstehen – sowohl am Gebäude als auch an den Baustoffen auf dem Grundstück. Auch Folgeschäden durch das Löschen des Brandes, sowie durch Rauch oder Ruß sind mit dieser Versicherung abgedeckt.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, auch Schäden durch Wasser und Sturm/Hagel einzuschließen: Die Erweiterte Rohbauversicherung zahlt bei Sturm- und Hagelschäden, wenn das Gebäude fertig gedeckt ist, alle Außentüren eingesetzt sind und alle Fenster verglast oder in anderer Weise gleichwertig verschlossen sind, sowie bei Schäden durch Leitungswasser (mit Ausnahme von Frostschäden). Die sogenannte Erweiterte Elementarschadenversicherung rundet den Versicherungsschutz ab und bietet unter anderem Ersatz bei Schäden, die durch Hochwasser oder Starkregen entstanden sind.

Auch Helfer müssen abgesichert werden

Doch nicht nur Baumaterial und andere Gegenstände sollten gut versichert werden, auch privat mithelfende Bauhelfer wollen im Falle eines Falles abgesichert sein. Jeder Bauherr ist zum einen dazu verpflichtet, alle Bauhelfer bei der Bauberufsgenossenschaft (BauBG) anzumelden. Diese sind dann automatisch bei der BauBG versichert. Da der Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft aber nicht besonders umfangreich ist, ist außerdem der Abschluss einer zusätzlichen privaten Bauhelfer-Unfallversicherung ratsam, um mithelfende Familienangehörige oder Freunde umfassend abzusichern.
Bauherr und (Ehe)-Partner dagegen sollten sich – wenn sie das nicht bereits getan haben – ohnehin privat unfallversichern. Sie sind über die BauBG nicht abgesichert, da sie in diesem Fall als Unternehmer gelten.

Warenkorb
Nach oben scrollen