Steuertipps für Bauherren

Gespräch zwischen zwei Männern auf der Baustelle
Foto: Envato / Nualaimages

Wer ein Haus baut, bindet sein Kapital für eine lange Zeit. Deswegen ist es unentbehrlich, sich genau mit den steuerlichen Möglichkeiten und finanziellen Konsequenzen zu beschäftigen. Denn seit Abschaffung der Eigenheimzulage wird die selbstgenutzte Immobilie nicht mehr steuerlich gefördert. Mit diesen Tipps können Sie dennoch Steuern sparen.

Maklerkosten sind als Werbungskosten absetzbar

Meist führt der mühsame Weg zum Traumgrundstück über einen Makler. Vor der hohen Maklergebühr schrecken viele Bauherren zurück. Außerdem gehört die Gebühr für das Finanzamt zu den Anschaffungskosten und ist damit nicht abzugsfähig. Hilft der Makler jedoch auch bei der Finanzierung des Grundstücks, ist es möglich, die Rechnung in zwei Teile aufzuteilen: Finanzberatung und Maklergebühr. Letztere betrachtet der Fiskus als Werbungskosten, die somit abzugsfähig sind.

Steuern sparen vor Baubeginn – die Grunderwerbsteuer

Nach dem Erwerb des Grundstücks muss auf Basis des Grunderwerbssteuergesetzes die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt entrichtet werden. Fällig ist die Steuer direkt nach dem Kauf des Grundstücks, ein Zahlungsaufschub oder sogar ein Erlass ist nicht möglich. Bis 2006 lag der Grundsteuersatz einheitlich bei 3,5 Prozent. Seit 1. September 2006 sind die Steuersätze von den Ländern individuell festgelegt. Eine Grunderwerbsteuer der Bundesländer finden Sie hier. Auch auf Grundstücke, die aus einer Zwangsvollstreckung erworben werden, fällt die Grunderwerbssteuer an – und zwar auf das Höchstgebot. Erst nach Eingang der Zahlung beim Finanzamt erhält der Bauherr eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für den Eintrag ins Grundbuch benötigt wird.

In einigen wenigen Fällen hat der Gesetzgeber Vergünstigungen und Steuerbefreiungen ermöglicht. Von der Grunderwerbsteuer verschont sind zum einen Baugrundstücke, die maximal 2.500 Euro kosten und Grundstücke, die verschenkt werden. In letzterem Fall muss eine Bedingung eingehalten werden: die schenkende Partei erhält ein Wohnrecht. Für den Enkel, der das Grundstück der Großmutter geschenkt bekommt, heißt das: Wohnrecht für Oma – anderenfalls muss er die Grunderwerbsteuer entrichten.

Achten Sie auf separate Verträge

Steuern können durch einen simplen Trick gespart werden: Verträge für Grundstückkauf und Bauprojekt sollten separat abgeschlossen werden. Was viele Bauherren nicht wissen: Durch den Erwerb des Grundstücks über den Bauträger (Architekten, Bauunternehmen) erhöht sich die Steuerzahlung. Zwei eigenständige Verträge verhindern dies.

Hauskauf steuerlich absetzen

Der Hauskauf selbst kann nicht steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Bauherr selbst das Objekt bezieht. Der Grund: Selbst genutztes Wohneigentum ist nicht absetzbar. Staatliche Förderungen sind durch KfW-Programme oder Wohn-Riester möglich. Tipp: Wird das Objekt errichtet, um es zu vermieten, können alle Kosten beim Fiskus geltend gemacht werden. Eine Abschreibung ist über Jahre möglich, da der Gesetzgeber einen Wertverlust des Gebäudes einkalkuliert.

Wohn-Riester-Darlehen

Das Wohn-Riester-Darlehen lohnt sich für Bauherren: Steuervorteile, Zinsersparnis, staatliche Zuschüsse – laut der Zeitschrift „Finanztest“ sind Ersparnisse bis zu 50.000 Euro möglich. Im Endeffekt ist das Wohn-Riester-Darlehen ein normaler Immobilienkredit. Der Kreditnehmer zahlt in Raten aus Tilgung und Zins. Für die Tilgung erhalten Bauherren Steuervorteile und Zulagen – das ist ähnlich wie für einen Riester-Sparvertrag. All diejenigen, die den Hausbau als Teil ihrer Altersvorsorge einplanen, profitieren bereits während der Bauphase von staatlichen Zuschüssen. Riester-Kredite werden von Bausparkassen, Banken und Versicherungen angeboten. Redaktionelle Unterstützung: www.neubaukompass.de

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